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   OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13   

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https://dejure.org/2013,41645
OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13 (https://dejure.org/2013,41645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.07.2013 - 3 W 296/13 (https://dejure.org/2013,41645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 3 W 296/13 (https://dejure.org/2013,41645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 331 Abs 3 ZPO, § 338 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil: Verschuldete Fristversäumung bei mehrmonatiger Abwesenheit der Partei im Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil bei längerer Abwesenheit des Beklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 331 Abs. 3; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil bei längerer Abwesenheit des Beklagten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsklage während des Urlaubs: Keine Wiedereinsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13
    Von einer vorübergehenden Abwesenheit kann in der Regel längstens bei einem Zeitraum von sechs Wochen ausgegangen werden (in Anknüpfung an BVerfG, 18. Oktober 2012, 2 BvR 2776/10, NJW 2013, 592 und OFD München, Verfügung vom 27. Februar 1987, S 0262-3 SWt 322, Beck Verw 027532).

    Dabei ist unerheblich, ob die urlaubsbedingte Abwesenheit in die allgemeine Ferienzeit oder eine sonstige Jahreszeit fällt (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 - NJW 2013, 592; vgl. auch Staudinger/Spellenberg, BGB Kommentar, 2005, EheGVO; Art. 3 Rn. 87).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13
    Die Beklagte zu 5) war auch deshalb nicht unverschuldet verhindert, die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige abzugeben, weil sie mit einer Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks rechnen musste (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.08.2007 - 1 BvR 685/07 - NJW 2007, 3486 ff.; BVerfGE 41, 332, 336 = BVerfG, Beschluss vom 11.02.1976 .

    2 BvR 849/75 - NJW 1976, 1537 f. = MDR 1976, 732 f. = DVBl. 1976, 303 ff.; OLG Braunschweig, aaO, Juris Rn. 5).

  • OLG Braunschweig, 11.04.1997 - 5 U 4/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13
    Bei einer mehrmonatigen Abwesenheit muss der Schuldner Vorkehrungen treffen, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (in Abweichung zu OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. April 1997, 5 U 4/97, OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 1997, Qs 123/97, NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f. und FG München, Urteil vom 22. September 1983, X 131/83, zitiert nach Juris).

    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass auch bei einer mehrmonatigen Abwesenheit des Schuldners eine Person keine Vorkehrungen treffen muss, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 U 4/97 - OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1997 - Qs 123/97 - NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f.; FG München, Urteil vom 22.09.1983 - X 131/83, zitiert nach Juris).

  • LG Zweibrücken, 17.10.1997 - Qs 123/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13
    Bei einer mehrmonatigen Abwesenheit muss der Schuldner Vorkehrungen treffen, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (in Abweichung zu OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. April 1997, 5 U 4/97, OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 1997, Qs 123/97, NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f. und FG München, Urteil vom 22. September 1983, X 131/83, zitiert nach Juris).

    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass auch bei einer mehrmonatigen Abwesenheit des Schuldners eine Person keine Vorkehrungen treffen muss, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 U 4/97 - OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1997 - Qs 123/97 - NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f.; FG München, Urteil vom 22.09.1983 - X 131/83, zitiert nach Juris).

  • FG München, 22.09.1983 - X 131/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13
    Bei einer mehrmonatigen Abwesenheit muss der Schuldner Vorkehrungen treffen, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (in Abweichung zu OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. April 1997, 5 U 4/97, OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 1997, Qs 123/97, NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f. und FG München, Urteil vom 22. September 1983, X 131/83, zitiert nach Juris).

    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass auch bei einer mehrmonatigen Abwesenheit des Schuldners eine Person keine Vorkehrungen treffen muss, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 U 4/97 - OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1997 - Qs 123/97 - NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f.; FG München, Urteil vom 22.09.1983 - X 131/83, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13
    Die Beklagte zu 5) war auch deshalb nicht unverschuldet verhindert, die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige abzugeben, weil sie mit einer Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks rechnen musste (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.08.2007 - 1 BvR 685/07 - NJW 2007, 3486 ff.; BVerfGE 41, 332, 336 = BVerfG, Beschluss vom 11.02.1976 .
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 2 U 449/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13
    Gemäß § 233 ZPO ist einer Partei, die ohne ihr Verschulden verhindert war, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung einzulegen, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2012 - 2 U 449/12 - NJOZ 2012, 2170).
  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 03.07.2013 (3 W 296/13) aufgeführt hat, haben die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 ZPO nicht vorgelegen.
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